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Wir leben in einer Welt, in welcher der kontinuierliche Wandel ein fester Bestandteil ist und digitale Kommunikation und Transaktionen nicht mehr wegzudenken sind. Dabei haben auch E-Signaturen einen wichtigen Platz eingenommen. Sie revolutionieren die Art und Weise, wie Verträge unterzeichnet, Vereinbarungen bestätigt und Dokumente freigegeben werden. Während E-Signaturen nach und nach die herkömmliche Unterschrift ersetzen, stellen E-Siegel einen ebenso nicht zu unterschätzenden Baustein dar, welcher für die Gewährleistung von Authentizität, Vertrauen und rechtlicher Durchsetzbarkeit unentbehrlich ist.

Doch was sind eigentlich E-Siegel?

Darauf kann die eIDAS Verordnung (electronic Identification, Authentifiaction and trust Services) eine Antwort liefern. Die eIDAS Verordnung beinhaltet verbindliche und europaweit geltende Regelungen in den Bereichen der Elektronischen Identifizierung sowie Elektronischen Vertrauensdiensten und definiert Elektronische Siegel als „Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden, um deren Ursprung und Unversehrtheit sicherzustellen“[1]

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass E-Siegel eine elektronische Version eines Firmenstempels darstellen. Sie werden nicht von natürlichen Personen wie dem CEO oder Geschäftsführer erstellt, sondern von juristischen Personen, also Unternehmen oder Behörden. Und genau hier liegt der bedeutende Unterschied zur E-Signatur. Während bei E-Signaturen durch das Unterzeichnen der natürlichen Person eine Willenserklärung abgegeben wird, kann durch ein Siegel keine Willenserklärung ausgesprochen werden, da keine Verknüpfung zu einer natürlichen Person vorliegt. Allerdings gilt bei Siegeln stets die Vermutung der Unversehrtheit und Richtigkeit, sodass der Herkunftsnachweis gesichert wird.

Wie funktionieren E-Siegel?

Ein E-Siegel wird von einem Unternehmen oder einer Organisation erstellt und durch eine digitale Identität oder ein digitales Zertifikat repräsentiert. Dieses Zertifikat wird von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle, einer sogenannten Certification Authority, ausgestellt und enthält Informationen über das Unternehmen, welches das E-Siegel verwendet. Anschließend wird das E-Siegel mit dem zu unterschreibenden und beglaubigendem Dokument verknüpft.

Dabei wird die Hilfe von kryptografischen Techniken in Anspruch genommen, um sicherzustellen, dass Siegel und Dokument unveränderlich miteinander verbunden sind. Durch Änderungen am Dokument würde das E-Siegel somit seine Gültigkeit verlieren.

Und wo kommen E-Siegel zum Einsatz?

Grundsätzlich kommen E-Siegel dann zum Einsatz, wenn die Authentizität, Integrität und Vertrauenswürdigkeit von elektronischen Dokumenten und Transaktionen gewährleistet sein muss. Das kann bei Unterzeichnung von Verträgen, Beglaubigungen von Dokumenten, internationalen Geschäftsabwicklungen, Transaktionsverifikationen oder der Sicherung von geistigem Eigentum sein.

Wie Sie sehen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, E-Siegel einzusetzen – sei es bei geschäftlichen Transaktionen, behördlichen Angelegenheiten oder der Sicherung Ihres geistigen Eigentums.

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Falls Sie Fragen oder Anmerkungen zu der Anwendung von E-Signaturen im Home-Office oder zu SIGN8 im Allgemeinen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter info@sign8.eu

 

 

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0910