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Die digitale Transformation hat unsere Lebensweise und Geschäftswelt tiefgreifend verändert. In dieser Ära von Online-Transaktionen, elektronischer Kommunikation und digitalen Diensten ist es von entscheidender Bedeutung, ein hohes Maß an Sicherheit, Vertrauen und Datenschutz zu gewährleisten. Hier kommt die EU-Verordnung eIDAS ins Spiel. eIDAS steht für „electronic Identification, Authentication and trust Services“ und schafft in den Bereichen der elektronischen Identifizierung und Vertrauensdiensten eine einheitliche Regelung für e-Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Einschreiben sowie Website-Zertifikate.

Ziele der eIDAS

Die eIDAS-Verordnung hat klare Ziele vor Augen, um die Digitalisierung in Europa voranzutreiben und ein sicheres Umfeld für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste zu schaffen:

  1. Förderung der Digitalisierung durch einheitliche Regeln: Die eIDAS setzt auf einheitliche Standards für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, um die Digitalisierung in der EU zu beschleunigen.
  2. Gewährleistung der Interoperabilität: Elektronische Identitäten aus einem EU-Mitgliedsstaat müssen in einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und akzeptiert werden, um grenzüberschreitende Transaktionen zu erleichtern.
  3. Steigerung des Vertrauens in elektronische Transaktionen: Durch die Bereitstellung rechtlicher Rahmenbedingungen für vertrauenswürdige elektronische Identifizierung und elektronischen Signaturen wird das Vertrauen in digitale Transaktionen gestärkt.
  4. Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz: Die eIDAS legt hohe Standards für Datensicherheit und Datenschutz fest, um die Integrität und Sicherheit elektronischer Identitäten und Vertrauensdienste zu gewährleisten.

Anforderungen der eIDAS-Verordnung

Um die oben genannten Ziele zu erreichen und einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen in der EU zu gewährleisten, stellt die eIDAS bestimmte Anforderungen an elektronische Identitäten und Vertrauensdienste:

  1. Anbieter von E-Signaturen und Vertrauensdiensten stehen in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die von ihnen verwalteten und übermittelten Daten unverändert und vertrauenswürdig bleiben, um die Integrität zu wahren.
  2. Hierbei müssen sie auf bewährte Technologien setzen und strenge Sicherheitsstandards implementieren.
  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext elektronischer Identitäten und Vertrauensdienste muss den gültigen Datenschutzbestimmungen entsprechen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  4. Zusätzlich dazu ist es essenziell, klare Haftungsregelungen zu definieren, um im Falle von Fehlern oder Schäden die Verantwortlichkeit eindeutig festzulegen.

Schlussendlich legt die eIDAS-Verordnung den Grundstein für eine digitale Zukunft, in der Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz zentral stehen. Diese klaren Regeln und Anforderungen werden dazu beitragen, das Potenzial der Digitalisierung in Europa optimal zu nutzen und gleichzeitig die Rechte und Privatsphäre der Bürger zu schützen.

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