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Grafik Physische Brieftasche und Digitaler Ausweis

Ein digitaler Ausweis wird in Deutschland häufig mit dem Personalausweis und seiner Online-Ausweisfunktion verbunden. Im Umfeld der EUDI-Wallet ist der Begriff jedoch weiter gefasst: Gemeint sind digital nutzbare und technisch prüfbare Nachweise über die Identität, Eigenschaften, Rollen oder Berechtigungen einer Person oder eines Unternehmens.

Für Betriebe stellt sich deshalb nicht nur die Frage, wie sich Bürger online ausweisen oder Leistungen online beantragen. Sie müssen klären, welche Nachweise sie künftig ausstellen, prüfen, akzeptieren oder in ihre Prozesse integrieren möchten. Die Wallet bildet dafür den Rahmen. Entscheidend sind die enthaltenen Daten, deren Herkunft und das notwendige Vertrauensniveau.

Warum der digitale Ausweis für Betriebe relevant wird

Mit eIDAS 2.0 und der Wallet entsteht in der EU ein neues Identitätsökosystem für private und öffentliche Anwendungen. Firmen und Behörden können bestätigte Daten, also Nachweise, direkt in digitale Abläufe und Online-Dienste einbinden. Statt Dokumente als Scan oder per Brief anzufordern, lassen sich Identitäts- und Attributsnachweise automatisiert über die Wallet prüfen.

Das betrifft beispielsweise Banken, Versicherungen, Hochschulen, Arbeitgeber oder die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. In Deutschland müssen sich deshalb nicht nur Firmen, sondern auch der Bund, die Länder und Kommunen mit ihrer künftigen Rolle im Wallet-Ökosystem beschäftigen.

Auch digitale Behördengänge können einfacher werden, wenn Bürger erforderliche Nachweise direkt aus ihrer Wallet bereitstellen. Gerade Behördengänge, die heute zwar online beginnen, aber durch zusätzliche Bescheinigungen per Brief oder als Scan unterbrochen werden, könnten dadurch vollständig digital ablaufen.

Was ist ein digitaler Ausweis? 

Ein digitaler Ausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis, dessen Herkunft, Integrität und Gültigkeit technisch überprüft werden können. Er kann eine vollständige Identität bestätigen oder einzelne Attribute enthalten, etwa Alter, Qualifikation, Betriebszugehörigkeit, Rolle oder Vertretungsberechtigung.

Es geht also nicht nur um einen digital dargestellten Personalausweis. Auch ein Hochschulabschluss, ein Beschäftigungsnachweis, ein Zertifikat oder eine Vollmacht kann als digitale Bescheinigung vorliegen. Für Betriebe ist deshalb nicht nur entscheidend, welche Informationen ein digitaler Nachweis enthält. Sie müssen auch prüfen, wer ihn ausgestellt hat, ob der Aussteller für diese Art von Nachweis vertrauenswürdig ist und ob sich Herkunft, Gültigkeit und möglicher Widerruf technisch überprüfen lassen.

Welches Vertrauensniveau erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Workflow ab: Für eine einfache Altersbestätigung gelten andere Anforderungen als für ein Kunden-Onboarding bei einer Bank, eine Vertretungsvollmacht oder einen rechtlich relevanten Vertragsabschluss.

Die Online-Ausweisfunktion als bekannte Form der eID

Die eID des deutschen Personalausweises ist bereits heute ein elektronischer Identitätsnachweis. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht die Identifizierung bei einem Online-Dienst. Für die Nutzung der Ausweisfunktion werden ein Personalausweis mit aktivierter Ausweisfunktion, eine persönliche sechsstellige PIN und üblicherweise die AusweisApp benötigt.

Die AusweisApp liest die Karte über ein NFC-fähiges Smartphone aus. Alternativ kann ein Kartenleser als Lesegerät verwendet werden. Auch die eID-Karte für Bürger aus anderen EU-Ländern und der elektronische Aufenthaltstitel, kurz eAT, können eine Online-Ausweisfunktion enthalten. Die Funktion des Personalausweises und die Funktion im Aufenthaltstitel folgen derselben Grundidee: Bestätigte Identitätsdaten werden elektronisch übermittelt.

Ist die Ausweisfunktion noch nicht aktiviert oder wird eine neue PIN benötigt, ist die zuständige Behörde oder das Bürgeramt die richtige Anlaufstelle. Auch Fragen zur Aktivierung der eID, zur AusweisApp oder zur Karte können dort geklärt werden. Wer in Deutschland einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen möchte, wendet sich ebenfalls an die jeweils zuständige Stelle. Je nach Dokument lassen sich einzelne Schritte bereits online vorbereiten.

Die eID und ihre Ausweisfunktion sind jedoch nicht mit der Wallet gleichzusetzen. Die Ausweisfunktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitels übermittelt staatlich bestätigte Identitätsdaten. Die Wallet kann zusätzlich Nachweise verschiedener Aussteller verwalten und für unterschiedliche Anwendungen bereitstellen. Für Betriebe ist daher weniger die physische Karte entscheidend als die sichere Einbindung der Daten in ihre Abläufe.

Digitaler Ausweis und Wallet: Wo liegt der Unterschied?

Der Vergleich mit einer Brieftasche hilft: Die Wallet ist die Umgebung, der digitale Ausweis ist einer ihrer möglichen Inhalte. Neben Identitätsdaten kann die Wallet weitere Dokumente und Belege aufnehmen und gezielt bereitstellen.

Die empfangende Stelle, zum Beispiel eine Firma, muss prüfen können, wer einen Nachweis ausgestellt hat, ob er noch gültig ist und ob sein Vertrauensniveau ausreicht. Auch ein Widerruf oder die Aufhebung einer Berechtigung muss erkennbar sein.

Für eine Altersprüfung kann beispielsweise die Bestätigung „über 18“ genügen. Das vollständige Geburtsdatum muss nicht übertragen werden. So wird eine datensparsame Nutzung digitaler Identitäten möglich.

Welche Rollen können Unternehmen im EUDI-Wallet-Ökosystem einnehmen?

Firmen können im Wallet-Ökosystem unterschiedliche Rollen einnehmen. Welche davon relevant ist, hängt davon ab, welche Daten und Nachweise in den eigenen Abläufen benötigt werden und ob die Firma diese selbst ausstellt, prüft oder technisch verarbeitet.

Issuer / Aussteller

Als Issuer stellt die Firma einen digitalen Nachweis aus und übermittelt ihn an die Wallet der jeweiligen Person oder Organisation. Dieser kann beispielsweise eine berufliche Qualifikation, ein Beschäftigungsverhältnis, eine Mitgliedschaft, eine Rolle oder eine bestimmte Erlaubnis bestätigen.

Ein Arbeitgeber könnte etwa einen digitalen Beschäftigungsnachweis ausstellen. Eine Hochschule könnte einen Abschluss oder einen Immatrikulationsstatus bereitstellen. Ein Betrieb könnte zudem bestätigen, dass eine Person berechtigt ist, für die Organisation zu handeln.

Für den Empfänger muss dabei nachvollziehbar sein, wer den Nachweis ausgestellt hat, ob er unverändert ist und ob er noch gültig ist. Je nach Art gelten außerdem unterschiedliche Anforderungen an den Aussteller und das notwendige Vertrauensniveau.

Relying Party / Verifier

Eine Relying Party fordert einen digitalen Nachweis oder ausgewählte Daten aus der Wallet an. Sie verlässt sich im anschließenden Prozess auf die übermittelten Informationen und muss daher deren Herkunft, Gültigkeit und Vertrauensniveau prüfen.

Eine Firma kann beispielsweise beim Online-Onboarding einen Identitätsnachweis anfordern, bei einer Altersprüfung lediglich die Information „über 18“ oder bei einem geschäftlichen Vorgang eine Vertretungsvollmacht.

Wichtig ist dabei, dass nicht automatisch alle verfügbaren Daten abgefragt werden. Firmen sollten nur die Informationen anfordern, die sie für den jeweiligen Zweck tatsächlich benötigen. Zusätzlich müssen sie festlegen, welche Aussteller akzeptiert werden und wie mit Ablauf und Widerruf umgegangen wird. Diese Regelung folgt dem Grundsatz der Datenminimierung und wird im Wallet-Kontext auch als selektive Offenlegung beziehungsweise Selective Disclosure bezeichnet.

Service Provider / Integrator

Service Provider und Integratoren schaffen die technische Verbindung zwischen der Wallet und den bestehenden Systemen eines Betriebes. Sie binden Wallet-Funktionen beispielsweise in Kundenportale, Apps, Online-Onboarding-Strecken oder Fachverfahren ein.

Dazu gehört unter anderem, dass ein System Nachweise aus einer Wallet anfordern, empfangen und technisch prüfen kann. Anschließend müssen die bestätigten Daten sinnvoll in den jeweiligen Geschäftsvorgang übernommen werden.

Die Herausforderung liegt häufig nicht allein in der Wallet-Schnittstelle. Auch bestehende Systeme, Verantwortlichkeiten, Prüfregeln und Folgeaufgaben müssen angepasst werden. Ein Integrator sorgt deshalb dafür, dass die Wallet nicht als isolierte Lösung betrachtet wird, sondern in die vorhandene IT- und Prozesslandschaft passt.

Wallet Provider

Ein Wallet Provider stellt die eigentliche Wallet-Lösung bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass Nutzer:innen ihre digitalen Nachweise sicher empfangen, speichern, verwalten und gegenüber einem Dienst vorzeigen können.

Dabei muss die Wallet unter anderem sicherstellen, dass Nutzer:innen die Kontrolle über ihre Daten behalten und nachvollziehen können, welche Informationen an wen übermittelt werden. Gleichzeitig muss die Lösung die geltenden technischen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen erfüllen.

Eine eigene Wallet bereitzustellen ist daher deutlich aufwendiger, als lediglich Nachweise aus einer Wallet zu akzeptieren. Für die meisten Betriebe wird zunächst die Rolle als Aussteller, Prüfer oder Integrator relevanter sein.

Nutzer von Vertrauensdiensten

Betriebe können Wallet-Vorgängen zusätzlich mit Vertrauensdiensten verbinden. Dazu gehören beispielsweise elektronische Signaturen, elektronische Siegel und Zeitstempel.

Ein Identitätsnachweis allein ersetzt beispielsweise nicht automatisch eine elektronische Unterschrift. Soll eine identifizierte Person anschließend einen Vertrag rechtssicher unterzeichnen, kann zusätzlich eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein.

Elektronische Siegel können wiederum die Herkunft und Unverändertheit von Dokumenten oder Firmendaten bestätigen. Zeitstempel weisen nach, dass bestimmte Daten zu einem festgelegten Zeitpunkt vorlagen.

Für Betriebe bedeutet das: Wallet, digitale Nachweise und Vertrauensdienste sollten nicht getrennt betrachtet werden. Erst ihr Zusammenspiel ermöglicht vollständig digitale Workflows – von der Identifizierung über die Prüfung einer Berechtigung bis hin zur rechtsgültigen Unterzeichnung oder Besiegelung.

Welche digitalen Nachweise sind für Organisationen relevant?

Das hängt stark vom jeweiligen Vorgang und von der eigenen Rolle im Wallet-Ökosystem ab. Beim KYC oder Onboarding können beispielsweise Identitätsdaten, Alter oder Wohnsitz relevant sein. Im Personalbereich geht es eher um Qualifikationen, Zertifikate, Beschäftigungsnachweise oder bestimmte Rollen. Bei geschäftlichen Vorgängen spielen dagegen häufig Organisationsdaten, Vollmachten und Vertretungsbefugnis eine wichtige Rolle.

Ein digitaler Ausweis kann dabei unterschiedliche Informationen bündeln oder gezielt einzelne Daten bereitstellen. Betriebe können diese Nachweise prüfen, selbst ausstellen oder in bestehende Anwendungen integrieren. Ergänzend lassen sich Vorgänge mit elektronischen Signaturen und Siegeln verbinden. So kann nach der Identitäts- oder Berechtigungsprüfung beispielsweise ein Vertrag elektronisch unterzeichnet oder die Herkunft eines Dokuments durch ein elektronisches Siegel bestätigt werden.

Der Vorteil liegt vor allem in durchgängigen digitalen Abläufen: Daten müssen nicht mehrfach eingegeben, Dokumente nicht als Scan oder per Brief versendet und Nachweise nicht bei jedem Vorgang erneut manuell kontrolliert werden. Gleichzeitig lassen sich Herkunft, Gültigkeit und Unverändertheit technisch prüfen, wodurch gefälschte Dokumente und Identitätsdiebstahl erschwert werden.

Wallet Readiness: Was Unternehmen jetzt klären sollten

Betriebe sollten zunächst prüfen:

  1. Welche Daten und Dokumente fordern wir heute an?
  2. Welche davon könnten künftig als digitaler Nachweis vorliegen?
  3. Wollen wir Nachweise ausstellen, prüfen oder technisch integrieren?
  4. Welches Vertrauensniveau ist erforderlich?
  5. Welche Systeme, Schnittstellen und Vertrauensdienste müssen angebunden werden?
  6. Wie berücksichtigen wir Datenschutz, Widerruf und Verantwortlichkeiten?

Der richtige Zeitpunkt für den Einstieg hängt vom Anwendungsfall ab. Möglich ist ein Pilotprojekt im Online-Onboarding, bei einer Qualifikation oder einer Vertretungsvollmacht. Danach lässt sich die Integration auf weitere Workflows oder Länder ausweiten

Fazit: Die Nachweise schaffen den praktischen Nutzen 

Der digitale Ausweis ist im EUDI-Wallet-Ökosystem mehr als eine elektronische Version des Personalausweises. Er kann für Identitätsdaten, Qualifikationen, Rollen und Berechtigungen stehen. Firmen sollten deshalb klären, welche Nachweise sie benötigen, welche Anbieter sie akzeptieren und wie sie die Prüfung in ihre Abläufe integrieren.

Wir unterstützen Unternehmen und Behörden bei der Wallet Readiness und der Umsetzung vertrauenswürdiger digitaler Identitätsprozesse. Dazu gehören elektronische Signaturen und Siegel, qualifizierte Nachweise sowie die notwendige Trust-Infrastruktur.

FAQ zum digitalen Ausweis 

Wie kann man einen digitalen Ausweis beantragen?

Das hängt vom Nachweis ab. Wer in Deutschland einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen möchte, wendet sich an die zuständige staatliche Stelle. Andere digitale Nachweise können Behörden, Hochschulen, Arbeitgeber oder berechtigte Anbieter ausstellen. Perspektivisch können solche Nachweise direkt online bereitgestellt und in der Wallet gespeichert werden.

Ist die Wallet selbst ein Ausweis?

Nein. Die Wallet ist die technische Umgebung, in der ein digitaler Ausweis und weitere Nachweise gespeichert, verwaltet und geteilt werden können.

Muss jeder Betrieb eine eigene Wallet anbieten?

Nein. Sie können als Aussteller, Prüfer, Integrator oder Nutzer von Vertrauensdiensten teilnehmen.

Welche Anwendungen sind besonders relevant?

Dazu gehören KYC, Online-Onboarding, Altersprüfung, Qualifikationsnachweise, Zugangsrechte, Vertretungsvollmachten, digitale Behördengänge und Vertragsabschlüsse.