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Auto eCOC

Wer Fahrzeuge oder Anhänger in der EU herstellt oder in Verkehr bringt, steht vor einer konkreten regulatorischen Veränderung. Ab dem 5. Juli 2026 müssen Übereinstimmungsbescheinigungen, auf Englisch Certificate of Conformity, verpflichtend in elektronischer Form übermittelt werden. Das bisherige Papier-CoC hat dann als primäres Dokument ausgedient. An seine Stelle tritt das elektronische Certificate of Conformity, kurz eCoC.

Was dahinter steckt, welche technischen Anforderungen das mit sich bringt und warum die digitale Signatur dabei keine Nebensache ist, sondern das Herzstück des ganzen Systems, erklären wir in diesem Beitrag.

Was ist ein Certificate of Conformity?

Das Certificate of Conformity ist ein Dokument, das Fahrzeughersteller für jedes einzelne Fahrzeug ausstellen müssen. Es belegt, dass dieses konkrete Fahrzeug der zugrunde liegenden EU-Typgenehmigung entspricht. Ohne Certificate of Conformity ist eine Erstzulassung in der EU grundsätzlich nicht möglich.

Bisher war das Certificate of Conformity ein Papierdokument, das dem Fahrzeug beilag und bei der Erstzulassung bei der Zulassungsbehörde eingereicht wurde. Dieser Ansatz hatte offensichtliche Schwächen: Dokumente gehen verloren, Fälschungen sind möglich, manuelle Bearbeitung ist fehleranfällig und kostenintensiv. Das ändert sich jetzt.

Die EU verpflichtet Fahrzeughersteller auf Basis der Verordnung (EU) 2018/858 sowie der darauf aufbauenden Durchführungsverordnungen (EU) 2021/133 und (EU) 2024/1061 dazu, die Übereinstimmungsbescheinigung künftig als strukturierten, digital signierten Datensatz bereitzustellen: das elektronische Certificate of Conformity, auch eCoC genannt.

eCoC, IVI, EUCARIS: Was steckt hinter diesen Begriffen? 

Wer sich mit dem digitalen Certificate of Conformity befasst, begegnet schnell mehreren Abkürzungen, die auf den ersten Blick verwirrend wirken, aber ein klar strukturiertes System beschreiben:

eCoC steht für electronic Certificate of Conformity, also die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung. Sie ersetzt das bisherige Papierdokument.

IVI steht für Initial Vehicle Information und beschreibt das konkrete XML-Datenformat, in dem das eCoC technisch übermittelt wird. Es enthält alle Fahrzeugdaten aus der bisherigen Papierbescheinigung, ergänzt um weitere technische Informationen. Das IVI-Format ist EU-weit harmonisiert.

EUCARIS ist das European Car and Driving Licence Information System, also das europäische Austauschsystem, über das Fahrzeug- und Führerscheindaten zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Über EUCARIS stellen Hersteller ihre eCoC-Daten bereit, und über EUCARIS rufen Zulassungsbehörden sie ab.

Das Zusammenspiel ist dabei bewusst einfach gehalten: Der Hersteller übermittelt sein elektronisches Certificate of Conformity an den Webservice einer nationalen Typgenehmigungsbehörde, zum Beispiel in Deutschland an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Von dort wird der Datensatz über EUCARIS weitergeleitet – sowohl an die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, als auch an die Zulassungsbehörde im Bestimmungsland des Fahrzeugs.

Welche Fahrzeuge sind vom elektronischen Certificate of Conformity betroffen?

Die Pflicht gilt ab dem 5. Juli 2026 für alle neu hergestellten Fahrzeuge der Kategorien M, N und O, für die eine EU-Typgenehmigung vorliegt. Dazu gehören:

  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung
  • Nutzfahrzeuge
  • Anhänger

Kleinserienhersteller und bestimmte Sonderfahrzeugkategorien können unter Umständen von vereinfachten Regelungen profitieren, zum Beispiel durch eine manuelle Dateneingabe über einen Webservice, statt ein vollautomatisiertes System aufzubauen. Einzelne Mitgliedstaaten haben die elektronische Übermittlung bereits früher eingeführt. Gerade im Bereich der Fahrzeugklasse O, also bei Anhängern, wurde das bisher in der Praxis jedoch nicht überall konsequent durchgesetzt.

Ab Juli 2026 gilt EU-weit: Hersteller müssen operativ eCoC-fähig sein.

Warum die digitale Signatur beim Certificate of Conformity keine Formalität ist 

Das elektronische Certificate of Conformity muss nicht nur digital vorliegen. Es muss auch digital signiert sein. Und hier steckt mehr dahinter, als es auf den ersten Blick scheint.

Die Signatur erfüllt im eCoC-System zwei grundlegende Funktionen. Erstens stellt sie sicher, dass der Datensatz tatsächlich vom Hersteller stammt und nicht von Dritten verändert wurde. Zweitens macht sie den Nachweis langfristig prüfbar – auch Jahre später, wenn ein Fahrzeug wieder- oder neu zugelassen wird. Technisch schreibt die EU für das eCoC das Format XAdES vor, kurz für XML Advanced Electronic Signature. XAdES ist der Standard, der für die Signatur strukturierter XML-Dokumente vorgesehen ist, und genau das ist das IVI-Format.

Im Unterschied zu einer einfachen PDF-Signatur arbeitet XAdES direkt innerhalb der XML-Struktur und ermöglicht so eine maschinell lesbare, langzeitfähige Validierung. Das gilt auch Jahrzehnte nach der Ausstellung.XAdES ist in den ETSI-Standards EN 319 132-1 und EN 319 132-2 definiert und unterstützt sowohl fortgeschrittene als auch qualifizierte Signaturen im Sinne von eIDAS.

Fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur?

Das ist eine der praktisch wichtigsten Fragen für Hersteller, die sich jetzt mit dem elektronischen Certificate of Conformity befassen.

Für IVI/eCoC wird eine eIDAS-konforme fortgeschrittene elektronische Signatur bzw. ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel verlangt. Ein qualifiziertes Zertifikat bzw. qualifiziertes Siegel ist zulässig und oft empfehlenswert. Das bedeutet: Das Zertifikat, das der qualifizierten Signatur zugrunde liegt, muss von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt worden sein, der in der EU Trusted List geführt ist. Das ist rechtlich kein Kleingedrucktes.

Die Trusted List hat nach eIDAS konstitutive Wirkung. Nur was dort eingetragen ist, gilt auch wirklich als qualifiziert. Wer also ein Zertifikat nutzt, das nicht aus einer solchen Quelle stammt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht – unabhängig davon, wie technisch ausgefeilt die Signatur sonst aussieht.

Für Hersteller heißt das konkret: Es braucht einen Vertrauensdiensteanbieter, der das passende Zertifikat ausstellt und im Prozess zuverlässig eingebunden werden kann.

Was das für den eCoC-Prozess bedeutet

Die technische Kette, die für ein regelkonformes elektronisches Certificate of Conformity notwendig ist, sieht vereinfacht so aus:

  1. Der Hersteller erstellt für jedes Fahrzeug einen IVI-Datensatz im vorgeschriebenen XML-Format.
  2. Der Datensatz wird mit einer XAdES-Signatur versehen, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert.
  3. Das signierte eCoC wird über einen Webservice an eine Typgenehmigungsbehörde eines EU-Mitgliedstaats übermittelt.
  4. Die Behörde leitet die Daten über EUCARIS an die zuständigen Stellen weiter.
  5. Bei der Erstzulassung ruft die Zulassungsbehörde das elektronische Certificate of Conformity direkt über EUCARIS bzw. nationale Zugangspunkte ab, ohne dass Papierdokumente den Besitzer wechseln müssen.

Schlägt einer dieser Schritte fehl, etwa weil das Signaturzertifikat nicht korrekt ist oder das XML-Format Fehler enthält, wird das eCoC von der Behörde zurückgewiesen. Eine Zulassung ist dann nicht möglich, bis ein korrigierter Datensatz eingereicht wurde.

Die Frist ist bekannt, die Anforderungen sind definiert.  Was viele kleinere und mittlere Hersteller jedoch noch unterschätzen: Es geht nicht nur darum, ein XML-Dokument zu erzeugen. Der kritische Punkt liegt in der rechtskonformen digitalen Signatur des Certificate of Conformity.

Daher braucht es:

  • ein gültiges qualifiziertes Zertifikat von einem in der Trusted List eingetragenen Anbieter
  • eine technische Integration, die die XAdES-Signatur korrekt erzeugt
  • einen Prozess, der das Zertifikat aktuell hält
  • klare Abläufe für Fehlerfälle, Rückweisungen und erneute Einreichungen

Wer das elektronische Certificate of Conformity erst kurz vor der Frist in bestehende Prozesse integrieren möchte, riskiert Verzögerungen bei Zulassungen und unnötige operative Probleme.

Fazit: Das Certificate of Conformity wird digital

Das eCoC ist keine technische Spielerei, sondern eine verbindliche regulatorische Anforderung mit einem klaren Datum: 5. Juli 2026. Für Hersteller der Fahrzeugkategorien M, N und O bedeutet das, dass rechtzeitig technische Systeme aufgebaut, Zertifikate beschafft und Prozesse etabliert sein müssen.

Die digitale Signatur ist die Grundlage, auf der das gesamte System der Echtheit und Nachvollziehbarkeit ruht. Ob ein elektronisches Certificate of Conformity von Behörden akzeptiert wird, hängt direkt davon ab, ob die Signatur korrekt aufgebaut und das zugrunde liegende Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde. Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter stellt SIGN8 genau diese qualifizierten Zertifikate aus und begleitet Unternehmen dabei, den Signaturprozess rechtskonform und prozesssicher aufzubauen.

Wenn du wissen möchtest, wie das konkret für euren Kontext aussehen kann, zeigen wir dir das gerne in einem persönlichen Gespräch.

FAQ: Certificate of Conformity und eCoC

Was ist ein Certificate of Conformity? 

Das Certificate of Conformity ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Fahrzeughersteller für jedes einzelne Fahrzeug ausstellen müssen. Es bestätigt, dass das Fahrzeug der zugrunde liegenden EU-Typgenehmigung entspricht und ist für die Erstzulassung in der EU grundsätzlich erforderlich.

Was ist ein eCoC?

Das eCoC ist die elektronische Version des Certificate of Conformity. Es besteht aus einem strukturierten XML-Datensatz im IVI-Format, der digital signiert und über das europäische System EUCARIS an Typgenehmigungsbehörden übermittelt wird. 

Ab wann ist das elektronische Certificate of Conformity Pflicht?

Ab dem 5. Juli 2026 müssen alle neu hergestellten Fahrzeuge der Kategorien M, N und O mit einem digital signierten eCoC begleitet werden. Hersteller werden dadurch von der Papierpflicht entbunden, wenn das Certificate of Conformity elektronisch bereitgestellt wird. 

Welches Signaturformat wird für das eCoC benötigt? 

Das eCoC muss mit einer XAdES-Signatur versehen werden. XAdES steht für XML Advanced Electronic Signature und wurde speziell für XML-Dokumente entwickelt. Das Format ermöglicht eine langzeitfähige, maschinell prüfbare Signatur.

Brauche ich ein qualifiziertes Zertifikat für die eCoC-Signatur? 

Ja. Die Signatur sollte auf einem qualifizierten Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters beruhen, der in der EU Trusted List geführt ist. Nur dann ist das Zertifikat im Sinne von eIDAS rechtlich belastbar. 

Gilt die Pflicht auch für Kleinserienhersteller?

Kleinserienhersteller können unter Umständen von vereinfachten Verfahren Gebrauch machen, zum Beispiel über eine manuelle Dateneingabe über einen behördlichen Webservice. Eine vollständige Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht jedoch nicht automatisch.