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Lizenznutzungsbedingungen

§ 1 Präambel & Begriffsbestimmungen

Diese Lizenznutzungsbedingungen werden zum Datum der Buchung eines Pakets oder Starten der Testversion (sog. Datum des Inkrafttretens) der SIGN8 GmbH mit Firmensitz in der Fürstenrieder Str. 5, 80687 München gültig. Sie gelten ebenso neben dem Lizenznehmer für jeden Nutzer, welcher kein direkter Kunde der SIGN8 GmbH ist, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in einzelnen Abschnitten der Bedingungen erwähnt ist/wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vorbehaltlich der Bedingungen räumt die SIGN8 dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für seine autorisierten Benutzer ein, welche Lizenzen für eine digitale Signatur mit SIGN8 erwerben, ebenso für Nutzer, welche SIGN8 nutzen und kein Kunde der SIGN8 GmbH sind.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das von ihm gewählte Paket (inkl. Testversion) gebuchten Umfang zu nutzen. Jede Nutzung von SIGN8 hat in Übereinstimmung mit den AGB und dem gebuchten Nutzungsumfang zu erfolgen.

Die Funktionalität von SIGN8 ergibt sich abschließend aus dem jeweils gebuchten Paket und der daraus resultierenden Bestellung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird ausdrücklich nicht gewährt.

§ 3 Rechteeinräumung und Nutzungsbeschränkungen

Insofern es durch diese Bedingungen, innerhalb der Bestellung oder durch eine individuelle Nebenabrede erlaubt ist, wird und der darf Lizenznehmer oder der Nutzer selbst, als auch niemandem sonst erlauben und niemanden dazu berechtigen folgende Punkte auszuführen:

3.1.

Jegliche SIGN8-Produkte und/oder Komponenten oder Produktschlüssel zu vertreiben, verkaufen, zu übermitteln, zu verleihen, zu leasen, zum Leasing bereitstellen, zu verleasen, zum Leasing anzubieten, weiterzugeben, zu verkaufen, zu übertragen (Lizenzen), unterzulizenzieren, zu vermieten oder im Rahmen von Time-Sharing zu betreiben oder aufzuteilen oder Dritten das Herunterladen, Installieren oder einen Zugang über die personalisierte Lizenz der Software zu gestatten.

Ebenso ist es dem Kunden und/oder dem Nutzer nicht erlaubt, Roboter, Skripte, Geräte, Software und sonstige Mittel oder Prozesse zu entwickeln, um die bereitgestellten Dienste von SIGN8 zu automatisieren oder Daten zu kopieren.

3.2.

Ebenso ist es dem Lizenznehmer und jedem Nutzer untersagt die Software zu kopieren, dekompilieren, disassemblieren, rückzuentwickeln (sog. Reverse Engineering) oder anders zu versuchen, den Quellcode oder irgendwelche andere Methoden, Algorithmen oder Verfahren den Produkten/dem Produkt von SIGN8 zu entnehmen. Ebenso ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen, es sein denn es ist oder wird anderweitig durch anwendbare gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich genehmigt oder erlaubt.

3.3.

Dem Lizenznehmer und jedem Nutzer ist es nicht erlaubt, personenbezogene Lizenzen in einer Weise, dass mehrere Nutzer, welche keine Lizenz erworben haben oder ihnen zugeteilt/zugewiesen wurde, die Lizenz unter Überschreitung der Anzahl der gewährten/vereinbarten personenbezogenen Lizenzen gemeinsam nutzen.

3.4.

Es ist dem Lizenznehmer und jedem Nutzer nicht erlaubt Produkte oder Lizenzen von SIGN8, ob kostenlos oder nicht, ob aus Gefälligkeit, ob gegen Gebühr oder nicht, in einem Managed-Service-Provider (MSP), einem Plattform-as-a-Service (PaaS) Angebot, einem Servicebüro oder einem ähnlichen Produkt oder Angebot zu nutzen, anzubieten, einzubauen, den Zugang zu Verfügung zu stellen oder anderweitig zu verwerten und eigenständige SIGN8 Produkte als gehosteten Service anzubieten.

3.5.

Der Lizenznehmer und jeder Nutzer ist nicht befugt die SIGN8 Produkte zu nutzen, wenn der Lizenznehmer ein Wettbewerb/Konkurrent ist, oder die SIGN8 Produkte auf eine Art und Weise zu verwenden, die mit SIGN8 im Wettbewerb steht. Dies ist insbesondere aber nicht beschränkt auf Benchmarking, Erfassen oder Veröffentlichen von Daten oder Analysen im Zusammenhang mit der Leistung der SIGN8 Produkte oder die Entwicklung oder den Vertrieb eines Produktes, das mit irgendeinem Produkt oder einer Dienstleistung von SIGN8 im Wettbewerb steht.

3.6

Es ist dem Lizenznehmer und jedem Nutzer untersagt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder sonstige Schutzvermerk der SIGN8 Produkte zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu ändern.

3.7.

Der Lizenznehmer und jeder Nutzer darf keinen Produktschlüssel, Zugangsdaten oder irgendwelche anderen Lizenzvorbehalte oder Lizenzbeschränkungen (Lizenzumfang) der SIGN8 Produkte hinsichtlich des erworbenen Umfangs beim Zugriff oder bei der Benutzung der Software umgehen, ändern oder manipulieren.

§ 4 Mängelhaftung

4.1.

Die SIGN8 GmbH gewährleistet, dass SIGN8 für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Vertragsschluss (Gewährleistungszeitraum) im Wesentlichen entsprechend der auf der SIGN8-Website zugänglichen Funktionsliste funktioniert. Jegliche Gewährleistungsansprüche müssen vom Kunden innerhalb dieses Gewährleistungszeitraums geltend gemacht werden.

4.2.

Bei Gewährleistungsverletzungen besteht das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung der SIGN8 GmbH nach Wahl und auf Kosten der SIGN8 GmbH darin entweder:

  1. Die fehlerhafte Software zu reparieren oder auszutauschen oder
  2. Dem Kunden die Gebühr, welcher während er während dieser Zeit entrichtet hat zu erstatten.

4.3.

Sollte sich die SIGN8 GmbH dazu entscheiden, die Gebühr, welche für die fehlerhafte Software SIGN8 entrichtet wurde gem. 4.2. b) zurückzuzahlen, dann:

  1. Stimmt der Kunde zu, dass der Account des Kunden umgehend gelöscht wird
  2. Das Recht zum Zugriff auf die fehlerhafte Software oder zu ihrer Nutzung endet automatisch.

Der Kunde erhält dabei noch die Möglichkeit seine persönlichen Daten, Dokumente, Workflows lokal zu speichern.

4.4.

Die SIGN8 GmbH haftet nicht für irgendwelche Gewährleistungsansprüche und ist auch nicht verpflichtet, irgendeinen Mangel oder ein Problem mit der Software zu beheben, wenn dieser aus einem, mehreren oder aller folgender Punkte entsteht oder entstanden ist:

  1. Einer Benutzung von SIGN8, die nicht in Übereinstimmung mit der auf der SIGN8-Website zugänglichen Funktionsliste ist oder
  2. Einer unbefugten Modifikation oder Änderung von SIGN8 oder
  3. Einer Benutzung von SIGN8 zusammen mit Software oder Hardware von Dritten, die nicht in der auf der SIGN8-Website zugänglichen Funktionsliste angegeben sind.

4.5.

Die SIGN8 GmbH gewährleistet ihre Beratungsleistungen und ihren Support mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnissen im Einklang mit allgemein anerkannten Industriestandards auszuführen. Bei jedem Anspruch wegen eines Verstoßes gegen diese Gewährleistung muss der Kunde der SIGN8 GmbH innerhalb von dreißig (30) Werktagen, nach dem der Kunde die jeweilige Beratungsleistungen oder den jeweiligen Support erhalten hat, über den Gewährleistungsanspruch informieren. Dabei besteht der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die einzige Haftung von der SIGN8 GmbH im Hinblick auf jeglichen Verstoß gegen diese Gewährleistung, nach Wahl und auf Kosten der SIGN8 GmbH entweder:

  1. in der Ausführung der erneuten Beratungsleistung oder eines neuen Supports oder
  2. in der Erstattung der Gebühren, die der Kunde für die fehlerhafte Beratungsdienstleistung oder des fehlerhaften Supports gezahlt hat.

Dabei verpflichtet sich der Kunde der SIGN8 GmbH bei den Bemühungen, dem Verstoß gegen diese Gewährleistung abzuhelfen, angemessen zu unterstützen.

4.6.

Die SIGN8 GmbH übernimmt keine weiteren Gewährleistungen, sofern diese Bedingungen keine ausdrücklich anderslautenden Angaben enthält und schließt hiermit jegliche Gewährleistungen ausdrücklich, impliziert oder gesetzlich vorgegeben aus, insbesondere für die allgemeine Gebrauchstauglichkeit, zufriedenstellende Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck (auch wenn die SIGN8 GmbH über den Zweck informiert worden ist). Die SIGN8 GmbH gewährleistet nicht, dass die Dienste, die Beratungs- oder Supportleistungen vollständig mangelfrei oder ununterbrochen fehlerfrei funktionieren werden. In einem SIGN8 GmbH, bzw. SIGN8 Produkt enthaltene Daten werden ohne Mängelgewähr („as is“) bereitgestellt.

§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1.

Die SIGN8 GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der SIGN8 GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die SIGN8 GmbH, ihr gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

5.2.

Für sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die SIGN8 GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach, jedoch haftet die SIGN8 GmbH der Höhe nach nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden bzw. die typischerweise vorhersehbaren Schäden bzw. die typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. Etwaige gesetzliche Minderungs- und Kündigungsrechte des Anwenders bleiben unberührt.

5.3.

Im Übrigen bleibt die Haftung ausgeschlossen.

SIGN8 oder ihre verbundenen Unternehmen sind in keiner Weise für indirekte, spezielle, daraus folgende und/oder exemplarische Schäden sowie andere damit verbunden Schäden verantwortlich und haften auch nicht für folgende unmittelbare Schäden:

  • Datenverlust
  • Einkommensverlust
  • Entgangene Gelegenheiten
  • Entgangene Gewinne
  • Kosten für den Wiederherstellungsaufwand

sowie jegliche andere Schäden, egal welcher Herkunft und welcher Haftungsart; sei es aufgrund einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung oder auf anderem Wege und unabhängig davon, ob SIGN8 oder ein dafür von SIGN8 Verantwortlicher auf die Möglichkeit oder sonstige Umstände hingewiesen hat.

5.4.

Soweit die SIGN8 GmbH gem. 5.2. haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der SIGN8 GmbH beschränkt.

5.5.

Die SIGN8 GmbH haftet nicht für Schäden, sofern und, soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

5.6.

Die Regelungen gem. 5.5. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der SIGN8 GmbH.

5.7.

Die Bestimmungen des ProdHaftG bleiben unberührt.

5.8.

In keinem Fall haftet die SIGN8 GmbH, mit der SIGN8 GmbH verbundene Unternehmen oder deren Geschäftsführer, Angestellte, Vertreter, Rechtsnachfolger, Zessionare, Lizenzgeber für entgangene Gewinne oder Einnahmen, Verlust oder Korruption von Daten, Verlust von Goodwill oder gutem Ruf (Reputationsschäden) oder für die Ungenauigkeit irgendwelcher Daten, die Kosten der Beschaffung von Ersatzgütern, Dienstleistungen oder Software oder für irgendwelche indirekten, zufälligen, speziellen Schäden, Strafgelder, Entschädigungen mit Strafcharakter oder Folgeschäden, unabhängig vom Haftungsgrund (einschließlich Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängige Haftung), auch wenn über die Möglichkeit eines solchen Schadens oder Verlusts informiert wurde. SIGN8 ist nicht für hochriskante Aktivitäten angelegt; Die SIGN8 GmbH haftet nicht bei Schadensersatzforderungen oder -ansprüchen, die sich aus einer inhärent gefährlichen Nutzung von SIGN8 ergeben.

5.9.

Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Einschränkungen, Haftungs- und sonstigen Ausschlüssen sind unabhängig von etwaigen in dieser Vereinbarung festgelegten Rechtsmitteln und gelten im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang, selbst wenn ein vereinbartes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat. Soweit die SIGN8 GmbH nach dem Gesetz eine Gewährleistung nicht ausschließen oder ihre Haftung nicht einschränken darf, wird der Umfang oder die Dauer einer solchen Gewährleistung und die Erweiterung der Haftung der SIGN8 GmbH auf das gesetzliche Minimum beschränkt bzw. reduziert, wenn eine Verzichtserklärung, ein Rechtsmittel oder Recht gemäß zwingenden Gesetz ausgeübt wird, darf es nur für den durch solches Gesetz bestimmten Zweck und in Übereinstimmung mit den darin ausdrücklich bestimmten Verfahren und Einschränkungen ausgeübt werden.

5.10.

Die Gewährleistungen und andere Verpflichtungen der SIGN8 GmbH gem. dieser Vereinbarung gelten nur zum und für den allgemeinen Vorteil des Kunden bzw. Lizenznehmers ungeachtet etwaiger Rechte von verbundenen autorisierten Dritten zum Zugriff auf SIGN8 (Produkte) oder zu ihrer Benutzung. Keine andere Person und kein anderes Unternehmen wird oder werden als Drittbegünstigter dieser Vereinbarung betrachtet, irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel in Bezug auf diese Vereinbarung zu erhalten oder durchzusetzen, ausgenommen gültiges Gesetz schreibt etwas anderes vor.

5.11.

Die SIGN8 GmbH haftet nicht für IP-Ansprüche, die folgendermaßen oder auf folgenden Gründen beruhen:

  1. Unbefugte Verwendung, Reproduktion oder Verbreitung von SIGN8;
  2. Modifikationen oder Veränderungen von SIGN8 ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SIGN8 GmbH;
  3. Verwendung von SIGN8 in Kombination mit anderer Software, Hardware, Drittdaten oder anderer Materialien, welche nicht von SIGN8 bereitgestellt wurden;
  4. Verwendung einer früheren Version von SIGN8, wenn der entsprechende Anspruch durch Verwendung einer neueren Version hätte vermieden werden können oder
  5. Zusammen mit SIGN8 bereitgestellte Materialien von Drittanbietern.

§6 Zahlung, Laufzeit und Kündigung

6.1. Zahlung

Sämtliche Preise sind Nettopreise, zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. (Stand 2022: 19 %)

Der Lizenznehmer verpflichtet sich den jeweilig gebuchten Paket-Preis, je nach Paket oder vereinbarten Signaturumfang-/kontingent (Costum8) zu bezahlen. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat des Kunden bzw. Kreditkartenabrechnung über den Zahlungsdienstleister erteilt und vereinbart wurde, hat die Zahlung des Preises binnen vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung auf das korrespondierende Konto (auf Rechnung ersichtlich) der SIGN8 GmbH zu erfolgen.

Eine Aufrechnung oder Abtretung der Bezahlung ist nicht möglich.

Sollte der Kunde eine Zahlung nicht fristgerecht am Fälligkeitsdatum geleistet haben, kann die SIGN8 GmbH ohne Einschränkung seiner weiteren Rechte und Rechtsmittel den Zugriff auf die SIGN8 Produkte vorübergehend aussetzen und alle noch unbezahlten Gebühren des Kunden fällig stellen, dass diese mit sofortiger Wirkung fällig werden.

Eine über die im Paket vereinbarte Nutzung z.B. Kontingentüberschreitung oder andere Zusatzleistungen (z.B. QES) werden dem Lizenznehmer/Kunden über die von ihm bei der Buchung gewählten Zahlungsart gesondert (somit unabhängig von der Abrechnungsperiode) abgebucht oder in Rechnung gestellt.

Der Lizenznehmer zahlt die fälligen Gebühren entsprechend dem gebuchten Paket. Zahlungen sind nicht stornierbar, nicht rückerstattungsfähig und nicht anrechenbar. Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders vereinbart kann gegebenenfalls ein durch das geltende Gesetz vorgeschriebene Höchstzinssatz von der SIGN8 GmbH erhoben werden, wobei der jeweils niedrigere Betrag gilt. Sollte der Kunde eine Zahlung nicht fristgerecht am Fälligkeitsdatum leisten, kann die SIGN8 GmbH ohne Einschränkung seiner weiteren Rechte und Rechtsmittel den Zugriff auf SIGN8 vorübergehend aussetzen oder noch alle unbezahlten Gebühren des Kunden so fällig stellen, dass diese sofort zahlbar werden.

6.2. Laufzeit

Diese Vereinbarung wird ab dem Datum der Bestellung des gebuchten Pakets (inkl. Testversion) und auch nach Ablauf,  oder  der vorzeitigen Buchung (innerhalb 14 Tage der Testversion) eines Pakets während der Testversion wirksam.

Sie bleibt so lange in Kraft, bis:

  1. Das Abonnement wirksam gekündigt wurde oder
  2. SIGN8 die Dienste einstellt.

Sofern nicht anders vereinbart und/oder die Bestellung keine anderslautenden Angaben enthält, beginnen die Abonnements für SIGN8 am Tag des Zugriffs durch einen Lizenzschlüssel und verlängern sich automatisch um folgende Zeitspannen:

  • Bei einem monatlichen Abonnement, verlängert sich das Abonnement jeweils wiederum um einen Monat, es sei denn eine Partei teilt der anderen Partei mindestens einen (1) Tag vor Leistungszeitraumsende der jeweils aktuellen Abonnementsperiode schriftlich (E-Mail an info@sign8.eu ausreichend) mit, dass keine Verlängerung erfolgen soll.
  • Bei einem jährlichen Abonnement verlängert sich das Abonnement jeweils wiederum um ein Jahr, es sei denn eine Partei teilt der anderen Partei bis mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementsperiode schriftlich (E-Mail an Support ausreichend) mit, dass keine Verlängerung erfolgen soll.

6.3. Kündigung wegen Vertragsbruch oder Insolvenz

Jede Partei kann diese Vereinbarung oder entsprechende Bestell- bzw. Angebotsformulare, Lizenzen oder Abonnements (ohne vor Gericht zu gehen, zu klagen oder sonstige rechtliche Schritte zu ergreifen) kündigen, wenn die andere Partei es ganz oder teilweise unterlässt, einen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen (zehn (10) Tage im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden) nach einer schriftlichen Mitteilung über einen solchen Verstoß zu beheben, wobei die SIGN8 GmbH diese Vereinbarung bei einem solchen Verstoß gegen Ziffer 3.1.-3.7. sofort kündigen kann. Die SIGN8 GmbH kann diese Vereinbarung kündigen, wenn der Kunde sein Geschäft ohne Nachfolger aufgibt oder einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger wird.

6.4. Wirkung Umbuchung eines Pakets

Sollte der Lizenznehmer wünschen ein anderes Paket zu nutzen, so kann er das Paket und deren Umfang jederzeit erweitern (Upgrade) Das upgegraded Paket kann ab dem Folgemonat genutzt werden und wird ab dann entsprechend abgerechnet. So kann ein jährliches Abonnement nur im Umfang, aber nicht in Form der Dauer geändert werden. Sollte das Paket und der Umfang geändert werden, fängt ab dem Folgemonat das Abonnement erneut an zu laufen. Somit beginnt das Abonnement ab dem Monat, ab welchem der Lizenznehmer/Kunde das neue Paket nutzen kann, erneut an zu laufen.

6.5. Wirkung der Kündigung

Sofern eine Kündigung wirksam eintritt, enden die Rechte des Kunden in Bezug auf SIGN8 und dessen Dienste, einschließlich der zugehörigen Softwarelizenzen oder Abonnements, mit der Kündigung oder dem Ablauf eines anwendbaren Abonnements oder einer entsprechenden Laufzeit. Sofern nicht früher gekündigt wird, endet das Recht des Kunden, Support zu erhalten, mit der Kündigung dieses Vertrages oder dem Ablauf der Support-Laufzeit. Mit der Beendigung werden sämtliche Zugänge deaktiviert, gelöscht und zugehörige Dateien gelöscht, sofern keine Aufbewahrungsvorschriften anderes erfordern.

Nach Beendigung dieser Vereinbarung oder das Recht zur Nutzung von SIGN8 oder dessen Dienstleistungen hat der Kunde:

  1. Die Nutzung von SIGN8 und dessen Dienstleistungen unverzüglich einzustellen, einschließlich des Zugriffs durch autorisierte Dritte UND
  2. Der SIGN8 GmbH innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf oder Beendigung zu bestätigen, dass der Kunde alle Dokumente, alle zugehörigen Dateien, die Dokumentation und alle anderen vertraulichen Informationen von SIGN8, die sich in seinem (Kunden) Besitz befinden, gesichert hat.

Die Kündigung dieser Vereinbarung oder von Lizenzen oder Abonnements hindert eine Partei weder daran, alle verfügbaren Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, noch entbindet sie den Kunden von der Verpflichtung, alle für die gesamte geltende Laufzeit geschuldeten Gebühren zu bezahlen. Alle Bestimmung dieser Vereinbarung, die sich auf das Eigentum der SIGN8 GmbH an SIGN8, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, Vertraulichkeit, Verzicht der Geltendmachung, Prüfungen und geltendes Recht und Gerichtsbarkeit beziehen, gelten und bestehen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

6.6. Support

Die SIGN8 GmbH bietet ihren Kunden einen Support an, solange ein bezahlter und ungekündigter Vertrag bzw. ein Abonnement besteht.

Kontakt über customerservice@sign8.eu

§ 7 Sicherungsmaßnahmen

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, SIGN8 sowie die Zugangsdaten für seinen Online-Zugriff vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen.

Der Lizenznehmer haftet unmittelbar selbst und ist direkt verantwortlich für alle Verstöße gegen diese Vereinbarung, welche durch einen Dritten entstehen, welchem er widerrechtlichen Zugriff gewährt oder gestattet.

§ 8 Werbliche Referenzen und Kontaktaufnahme

Wenn nicht schriftlich an die SIGN8 GmbH (info@sign8.eu ausreichend) mitgeteilt wurde, dass die in diesem Abschnitt aufgeführten Nutzung des Firmenlogos nicht gewünscht ist oder es nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart und erwähnt wurde, erlaubt und autorisiert der Kunde die SIGN8 GmbH, dessen Name und Logo für werbliche Referenzen in jeder Form und auf jedem Medium der SIGN8 GmbH für die Laufzeit der Services und bis zu 3 (drei) Jahre über die Laufzeit hinaus zu nutzen.

Alle Workflow-Dokumente (PDF-Dateien) werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Erstellung und Senden des Workflows gelöscht. Der Kunde/Nutzer stimmt hiermit zu, dass die SIGN8 GmbH berechtigt ist, vor Löschung des/r Dokuments/e dem Kunden/Nutzer via E-Mail an die bei der Anmeldung/Signatur angegebene Adresse eine Erinnerungs-Mail zu senden.

§ 9 Ergänzendes

Der Lizenznehmer und die Nutzer sind nicht berechtigt Ansprüche gegen den Lizenzgeber an Dritte abzutreten.

Eine Aufrechnung des Lizenznehmers ist nicht möglich.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel. Eine E-Mail wird hier als ausreichend betrachtet.

Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen nicht im Einklang mit den AGB der SIGN8 GmbH oder anderen Verträgen sein, haben die in den AGB getroffenen Vorschriften Anwendungsvorrang.

Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die AGB des Lizenznehmers keine Anwendung finden.

Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern beide Vertragsparteien Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland besitzen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Falle bemühen, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien entspricht und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Klausel am ehesten nahekommt.