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EUDI-Wallet: 2025 geht’s los!

Sie wollen sich schon heute über das EUDI-Wallet informieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

EUDI-Wallet Europa
EUDI-Wallet

Was ist das EUDI-Wallet eigentlich?

Das EUDI-Wallet, kurz für „European Digital Identity Wallet“, ist eine digitale Brieftasche, die es Bürger*innen sowie Unternehmen in Europa ermöglicht, sich in einer Vielzahl von Alltagsbereichen digital auszuweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Beantragung von Verwaltungsdienstleistungen, die Buchung eines Mietwagens oder die Eröffnung eines Bankkontos.

Wie funktioniert das EUDI-Wallet konkret?

Die Grundlage des EUDI-Wallet bildet die Basisidentität (PID, Personal Identification Data), welche Informationen wie Name, Nationalität und Anschrift umfasst. Darüber hinaus können zusätzliche Attribute wie Fahrerlaubnis oder Abschlusszeugnisse zum Wallet hinzugefügt werden, um so so die Identität, Daten und Zertifikate mit Dritten zu teilen.

Wie kann SIGN8 Sie bei der Umsetzung der EUDI-Wallet unterstützen?

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung des EUDI-Wallet in drei wesentlichen Bereichen: der Ausstellung von QEAA-Zertifikaten, der Bereitstellung konformitätsbewerteter Register und der Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES).

Funktionen des EUDI-Wallets

Das EUDI-Wallet wird auf dem Smartphone verfügbar sein und bietet sichere Wege für Identifizierung und Authentifizierung. Zudem ermöglicht es die Verwaltung sowie den Austausch von Identitätsdaten und digitalen Berechtigungsnachweisen.

Identifizierung

Die europäische digitale Identität (EUDI) soll BürgerInnen und Unternehmen eine sichere Identifizierung online sowie offline zur Verfügung stellen.

Elektronische Signaturen

BürgerInnen haben die Möglichkeit, kostenlos mit qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen (FES) Dokumente zu signieren.

Authentifizierung

Neben der Identifizierung  werden auch Wege zur Authentifizierung angeboten. Diese finden Anerkennung in der gesamten EU.

Dashboard

Das EUDI-Wallet bietet Nutzerinnen und Nutzern sowie Unternehmen ein Dashboard, das einen klaren Überblick über alle gespeicherten Daten und verfügbaren Funktionen ermöglicht.

Nachweise

NutzerInnen können digitale Nachweise (wie Abschlusszeugnisse) sowie amtliche Dokumente (wie Führerschein) mit sich führen.

Regulatorisches Umfeld des EUDI-Wallets

eIDAS 2.0

Im Mittelpunkt der eIDAS-Verordnung 2.0 steht die Einführung der European Digital Identity Wallets (EUDI-Wallets). Das EUDI-Wallet soll als einheitliches elektronisches Identifizierungsmittel für  BürgerInnen sowie Unternehmen in der gesamten EU dienen.

Interoperabilität

Das EUDI-Wallet wird in allen EU-Ländern kompatibel sein und soll über verschiedene Dienste hinweg funktionieren, z. B. bei öffentlichen Dienstleistungen, Online-Shopping oder Banking.

Verfügbarkeit

Das EUDI-Wallet wird in mehreren Entwicklungsstufen umgesetzt, wobei erste Versionen in einigen Ländern bereits ab Ende 2025 verfügbar sein sollen.

EUDI-Wallet

SIGN8 & das EUDI-Wallet

Im Februar 2024 wurde die eIDAS 2.0 Verordnung verabschiedet, die ein ehrgeiziges Ziel verfolgt: Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent aller EU-Bürgerinnen mit einer digitalen Identitäts-Wallet, dem EUDI-Wallet, ausgestattet werden. Mit dieser Wallet können sich BürgerInnen und Unternehmen in verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens digital ausweisen und Transaktionen tätigen.

Das EUDI-Wallet ermöglicht die Integration von Personendaten wie Vor- und Nachname, Geburtsort, Meldeadresse sowie weiteren Attributen wie Führerschein, Abschlusszeugnissen oder Bescheinigungen. Damit können Privatpersonen beispielsweise ihre Hochschulabschlüsse nachweisen. Doch auch Unternehmen profitieren davon, indem sie regulatorische Anforderungen wie Know Your Customer (KYC) und Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AML) effizienter erfüllen und gleichzeitig durch die integrierte qualifizierte elektronische Signatur (QES) zugehörige Dokumente oder Dateien rechtssicher signieren können.

Wichtig ist, dass jedes Attribut eindeutig einer Person oder einem Unternehmen zugeordnet und verifiziert wird. Attribute können zwei Status haben: EAA (Elektronische Attestation von Attributen) und QEAA (Qualifizierte Elektronische Attestation von Attributen). Der QEAA-Status erfordert die Prüfung und Validierung durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qTSP), der in der Vertrauensliste (Trusted List) aufgeführt ist.

Unternehmen oder Behörden, die Attribute ausstellen, müssen diese in einem konformitätsbewerteten Register führen.

Dieses Register, eine Art Datenbank, listet zum Beispiel alle Abschlusszeugnisse. Die Anforderung „konformitätsbewertet“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Register von einem qTSP geführt werden muss. Unternehmen und Behörden haben somit die Möglichkeit, sich selbst als qTSP zertifizieren zu lassen oder die Führung des Registers an einen qTSP zu übergeben.

Egal, ob Sie eine umfassende Lösung für die Nutzung von QES, die Validierung von Attributen und die Führung von Registern benötigen oder nur einen dieser Dienste, SIGN8 steht an Ihrer Seite – sprechen Sie uns an!