
eIDAS 2.0 taucht immer öfter auf, wenn es um digitale Identitäten, elektronische Signaturen und die künftige EUDI-Wallet in Europa geht. Viele kennen den Begriff, wissen aber nicht genau, was dahintersteckt. Dabei ist das Thema wichtig, weil eIDAS den rechtlichen Rahmen dafür schafft, dass digitale Identitäten, Nachweise und Vertrauensdienste in der EU sicher und grenzüberschreitend genutzt werden können. Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung stammt aus dem Jahr 2014. Mit der Verordnung (EU) 2024/1183 wurde sie erweitert und zum Rahmen für die European Digital Identity ausgebaut.
Wie ist die eIDAS entstanden?
Die Verordnung ist nicht einfach plötzlich entstanden. Schon davor gab es in der EU Regeln für elektronische Signaturen. Grundlage war die Richtlinie 1999/93/EG. Sie sollte einen ersten rechtlichen Rahmen schaffen, reichte aber mit der Zeit nicht mehr aus. Digitale Prozesse wurden wichtiger, gleichzeitig gab es in Europa viele unterschiedliche nationale Lösungen. Das machte grenzüberschreitende digitale Anwendungen oft unnötig kompliziert.
Deshalb hat die EU die eIDAS-Verordnung verabschiedet. Sie wurde 2014 beschlossen und sollte einen einheitlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste schaffen. Ziel war, mehr Vertrauen in digitale Transaktionen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass digitale Identitäten und Vertrauensdienste in der EU besser zusammenwirken und gegenseitig anerkannt werden. Die Verordnung trat am 17. September 2014 in Kraft. Die Regeln zu den Vertrauensdiensten gelten seit dem 1. Juli 2016.
Mit der weiteren Digitalisierung wurde dann deutlich, dass auch dieser Rahmen weiterentwickelt werden muss. Vor allem digitale Identitäten bekamen mehr Gewicht. Die EU-Kommission legte deshalb 2021 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung vor. 2024 traten die neuen Regeln zur European Digital Identity in Kraft.
Was ist die eIDAS 2.0?
eIDAS 2.0 ist eine EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Vereinfacht gesagt regelt sie, wie sich Menschen und Organisationen digital ausweisen, wie Dokumente elektronisch unterschrieben oder gesiegelt werden und wie digitale Nachweise vertrauenswürdig genutzt werden können. Ziel ist, dass digitale Vorgänge in Europa nicht nur technisch funktionieren, sondern auch rechtlich belastbar und grenzüberschreitend einsetzbar sind.
Zur eIDAS gehören vor allem zwei große Bereiche: digitale Identitäten und Vertrauensdienste. Zu den Vertrauensdiensten zählen zum Beispiel elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel, Zertifikate und elektronische Zustelldienste. Entscheidend ist: eIDAS schafft dafür einen gemeinsamen europäischen Rahmen. Dadurch können solche Lösungen nicht nur national, sondern auch zwischen Mitgliedstaaten besser anerkannt werden.
Für die Praxis heißt das: Wer Dokumente digital unterschreibt, digitale Nachweise prüft oder Identitäten online absichert, bewegt sich oft direkt oder indirekt im eIDAS-Rahmen. Genau deshalb ist die Verordnung für Unternehmen, Behörden und viele digitale Plattformen so relevant.
eIDAS 1.0 vs. eIDAS 2.0: Wo liegt der Unterschied?
Mit eIDAS 2.0 wurde die bisherige Verordnung weiterentwickelt. Der wichtigste neue Punkt ist die EU Digital Identity Wallet, meist EUDI-Wallet genannt. Sie soll es Bürgerinnen, Bürgern und auch Unternehmen ermöglichen, Identitätsdaten und digitale Nachweise sicher zu speichern, zu verwalten und gezielt weiterzugeben. Die EU beschreibt sie als digitale Brieftasche, mit der sich Nutzer online ausweisen, Dokumente vorlegen und bestimmte Eigenschaften nachweisen können, ohne immer mehr Daten preiszugeben als nötig.
Neu ist außerdem, dass der Rahmen breiter geworden ist. Neben den bekannten Vertrauensdiensten umfasst eIDAS 2.0 zusätzliche Bausteine, die für das neue Identitätsökosystem wichtig sind. Dazu gehören etwa elektronische Attributsbescheinigungen, elektronische Archivierung und elektronische Ledger. Bekannte Elemente wie elektronische Signaturen und Siegel bleiben aber erhalten. Sie verschwinden also nicht, sondern werden in einen größeren digitalen Identitätsrahmen eingebettet.
Wichtig ist auch: Die EUDI-Wallet ersetzt die bestehenden nationalen digitalen Identitäten nicht einfach. Sie baut darauf auf und soll dafür sorgen, dass digitale Identitäten in Europa einheitlicher, mobiler und grenzüberschreitend nutzbar werden. Nach Angaben der EU sollen die Mitgliedstaaten ihre Wallets innerhalb von 24 Monaten nach den relevanten Durchführungsrechtsakten bereitstellen. Die Kommission nennt dafür als Ziel Ende 2026.
Wann wird die eIDAS in der Praxis benötigt?
Kurz gesagt dann, wenn digitale Prozesse vertrauenswürdig, rechtssicher und grenzüberschreitend funktionieren sollen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Personen online eindeutig identifizieren müssen, wenn Dokumente elektronisch unterschrieben werden oder wenn Unternehmen die Herkunft und Integrität digitaler Unterlagen nachweisen wollen.
Besonders relevant ist eIDAS überall dort, wo nicht irgendeine technische Lösung reicht, sondern ein gemeinsamer rechtlicher Standard gebraucht wird. Das betrifft zum Beispiel qualifizierte elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel, digitale Nachweise und künftig auch die Nutzung der EUDI-Wallet. Sobald Nachweise zwischen verschiedenen Organisationen oder sogar zwischen verschiedenen EU-Ländern anerkannt werden sollen, spielt eIDAS ihre Stärke aus.
Nicht jeder digitale Prozess braucht automatisch Standards nach eIDAS. Aber sobald es um belastbare Identitäten, hohe Sicherheitsniveaus, Nachweisbarkeit oder regulatorische Anforderungen geht, wird die Verordnung schnell relevant. Für Unternehmen, Behörden und regulierte Branchen ist sie deshalb kein Randthema, sondern ein zentraler Baustein der digitalen Infrastruktur in Europa.
Fazit
Die EU-Kommission hat mit der eIDAS eine Grundlage für digitale Identitäten und Vertrauensdienste in Europa geschaffen. Mit eIDAS 2.0 wird dieser Rahmen deutlich erweitert, vor allem durch die EUDI-Wallet und neue Formen digitaler Nachweise. Für Unternehmen und Behörden bedeutet das vor allem: Digitale Prozesse sollen künftig nicht nur sicherer, sondern auch einfacher, europaweit nutzbar und besser in den Alltag integrierbar werden.
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