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eIDAS 2.0 erklärt:

Was die Verordnung regelt und was sich zu eIDAS 1.0 ändert

Wenn du heute digitale Unterschriften erstellst, ein PDF unterschreiben willst oder dich mit digitalen Zertifikaten, elektronischen Siegeln und einem digitalen Wallet beschäftigst, landest du früher oder später bei einer Abkürzung: eIDAS 2.0.

eIDAS 2.0 Grafik

Die eIDAS-Verordnung ist so etwas wie das europäische Regelwerk für Vertrauen im digitalen Raum. Sie sorgt dafür, dass man EU-weit nachvollziehen kann, wer etwas getan hat, wie sicher das war und welche rechtliche Wirkung daraus entsteht. Und genau deshalb ist eIDAS 2.0 gerade so wichtig: Sie erweitert die Spielregeln deutlich – vor allem rund um digitale Identitäten und Wallets.

In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick: Was ist die eIDAS, was regelt sie, was unterscheidet eIDAS 2.0 von eIDAS 1.0  und was bedeutet das ganz praktisch für Signaturen, Siegel, Zertifikate und Prozesse wie “digitale Unterschrift erstellen” oder “PDF unterschreiben”.

Was ist die eIDAS 2.0? 

eIDAS steht für electronic IDentification, Authentication and trust Services. Hinter dem langen Namen steckt eine einfache Idee: Wenn wir digital handeln, brauchen wir dieselbe Verlässlichkeit wie auf Papier, nur eben elektronisch und grenzüberschreitend.

Genau dafür definiert eIDAS einheitliche Regeln in der EU. Sie beschreibt unter anderem, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine elektronische Signatur, ein Siegel oder ein Zertifikat als vertrauenswürdig gilt. Außerdem legt sie fest, wie Staaten und Organisationen diese Vertrauensdienste anbieten dürfen und wie die Aufsicht darüber funktioniert.

Du kannst dir eIDAS wie den gemeinsamen Nenner vorstellen, der dafür sorgt, dass digitale Nachweise nicht nur “technisch irgendwie” funktionieren, sondern auch rechtlich und organisatorisch sauber eingeordnet sind.

Was regelt die eIDAS-Verordnung konkret? 

Im Kern beantwortet die eIDAS drei Fragen, die in digitalen Prozessen ständig auftauchen.

Erstens: Welche Arten von elektronischen Signaturen gibt es  und welche Rechtswirkung haben sie?

eIDAS unterscheidet mehrere Signaturniveaus. Wichtig ist dabei vor allem: Es gibt eine Signaturform, die EU-weit eine besondere Stellung hat, nämlich die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Das ist für viele Unternehmen und Behörden genau der Punkt, an dem digitale Prozesse wirklich “abschlussfähig” werden.

Zweitens: Wie wird Identität und Vertrauen technisch abgesichert?

Das läuft über Kryptografie, Schlüsselpaare und – ganz zentral – über digitale Zertifikate. Ein Zertifikat ist vereinfacht gesagt die Brücke zwischen einer Identität und einem kryptografischen Schlüssel. Dadurch wird prüfbar, wer unterschrieben oder gesiegelt hat, und ob ein Dokument unverändert ist.

Drittens: Wer darf solche Vertrauensdienste bereitstellen  und unter welchen Bedingungen?

eIDAS definiert Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter und unterscheidet dabei auch “qualifizierte” Anbieter, die strengere Vorgaben erfüllen müssen. Diese Regeln sind entscheidend, weil sie die Grundlage dafür bilden, dass man Signaturen und Siegel EU-weit anerkennen kann – auch wenn der Aussteller aus einem anderen Mitgliedstaat kommt.

Warum eIDAS 2.0? Was hat bei eIDAS 1.0 gefehlt? 

Mit eIDAS 1.0 hat die EU einen stabilen Rahmen für Trust Services geschaffen. Das war ein großer Schritt, weil damit Signaturen, Siegel und Zertifikate EU-weit einheitlicher bewertet werden konnten. Gleichzeitig blieb ein Problem in der Praxis: Digitale Identitäten und Nachweise waren häufig fragmentiert. Viele Prozesse liefen zwar “digital”, fühlten sich aber nicht so an u.a. weil man trotzdem PDFs verschickte, Screenshots hochlud, Nachweise manuell prüfte oder sich durch Portal-Landschaften klickte.

Mit eIDAS 2.0 soll das deutlich besser werden. Die Weiterentwicklung setzt viel stärker dort an, wo digitale Prozesse im Alltag hängenbleiben: bei Identität, Berechtigungen und Nachweisen, die man sicher speichern, gezielt vorzeigen und automatisiert prüfen kann.

Der Kern von eIDAS 2.0: Digitale Identität und das digitale Wallet

Wenn man eIDAS 2.0 auf eine Zeile runterbrechen will, dann ungefähr so: Europa baut eine gemeinsame Grundlage für digitale Identität und macht das Wallet zum zentralen Baustein.

Das digitale Wallet (oft im Kontext “EUDI Wallet” genannt) ist dabei nicht einfach eine neue App-Idee, sondern ein Konzept, um digitale Nachweise nutzerfreundlich und sicher nutzbar zu machen. Der Gedanke: Menschen sollen bestimmte Informationen und Nachweise digital verwalten können und sie nur dann teilen, wenn es wirklich nötig ist. Gleichzeitig sollen Organisationen diese Nachweise standardisiert prüfen können.

Das wird besonders relevant für Anwendungen, die heute unnötig kompliziert sind: Onboarding, Vollmachten, Zugang zu Portalen, Behördenanträge, bestimmte Vertragsabschlüsse oder Nachweise im B2B-Kontext. Statt überall wieder neue Nutzerkonten anzulegen, PDFs hochzuladen oder “bitte senden Sie uns noch X” zu lesen, geht die Perspektive hin zu: Nachweis im Wallet vorzeigen, automatisch prüfen, Prozess abschließen.

Was ändert sich in eIDAS 2.0 im Vergleich zu eIDAS 1.0?

Der Unterschied liegt weniger darin, dass eIDAS 2.0 “alles ersetzt”, sondern darin, dass sie den bestehenden Vertrauensrahmen erweitert und stärker in Richtung Interoperabilität und Alltagstauglichkeit schiebt.

Ein wichtiges Thema sind dabei Attribute und elektronische Nachweise. Denn in vielen Prozessen reicht es nicht aus zu wissen, wer jemand ist. Häufig ist die entscheidende Frage: Darf diese Person das? Ist sie zeichnungsberechtigt? Gehört sie wirklich zu dieser Organisation? Hat sie eine bestimmte Rolle oder Qualifikation?

eIDAS 2.0 schafft einen Rahmen, in dem solche Attribute als prüfbare elektronische Nachweise ausgegeben und genutzt werden können. Das ist ein echter Paradigmenwechsel: weg von “wir vertrauen auf Dokumente und manuelle Checks” hin zu “wir prüfen digitale Nachweise automatisiert und nachvollziehbar”.

Parallel dazu wird stärker definiert, wie die technischen Grundlagen EU-weit zusammenspielen sollen. Genau das ist entscheidend, damit ein digitales Wallet nicht nur in einem Land funktioniert, sondern grenzüberschreitend nutzbar wird.

Was die eIDAS 2.0 mit digitalen Unterschriften zu tun hat 

Wenn du eine digitale Unterschrift erstellen möchtest, liefert die eIDAS-Verordnung den rechtlichen und technischen Rahmen dafür, wann diese Unterschrift in Europa als verlässlich gilt. eIDAS definiert unterschiedliche Signaturniveaus und verknüpft sie mit klaren Anforderungen an Identitätsprüfung, digitale Zertifikate und die Prüfbarkeit der Signatur. Dadurch geht es bei einer digitalen Unterschrift nicht nur darum, dass “irgendwo ein Name im PDF steht”, sondern darum, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer unterschrieben hat, wann das passiert ist und ob das Dokument seitdem unverändert blieb. Gerade wenn ein Dokument rechtlich verbindlich sein soll, schafft eIDAS Sicherheit, weil sie EU-weit einheitlich regelt, unter welchen Bedingungen eine elektronische Signatur dieselbe Wirkung entfalten kann wie eine Unterschrift auf Papier.

Unser Fazit zur eIDAS 2.0

eIDAS 2.0 klingt erstmal nach Regulierung, ist aber in der Praxis vor allem eins: ein gemeinsamer Rahmen, damit digitales Handeln in Europa zuverlässig funktioniert. Die Verordnung sorgt dafür, dass Signaturen und Siegel nicht nur technisch “irgendwie” passen, sondern rechtlich einordbar und EU weit prüfbar sind. Und sie bringt mit dem Wallet einen Baustein ins Spiel, der viele Prozesse endlich einfacher machen kann, weil Identität, Berechtigung und Nachweise sauber zusammenlaufen.

Wenn du dich also mit Vertrauensdiensten wie digitalen Unterschriften oder dem Wallet beschäftigst, lohnt es sich, die eIDAS 2.0 nicht als Pflichtlektüre zu sehen, sondern als Orientierung: Welche Art von Nachweis brauche ich wirklich, wie wird er geprüft und was muss EU weit anerkannt werden? Genau da entsteht der Unterschied zwischen “digital aussieht” und “digital trägt”.

Falls du mehr über die eIDAS 2.0 erfahren möchtest oder du Interesse daran hast, Vertrauensdienste in deinem Unternehmen einzuführen, dann kontaktiere uns gerne: