Skip to main content

Mit einem großen Angebot an verschiedenen digitalen Signaturen und Siegeln sowie viele nützliche Funktionen kann SIGN8 entlang der Wertschöpfungskette in Ihrem Unternehmen vielseitig angewandt werden. Rechtssicher digital unterschreiben mit SIGN8.

Ob im Vertrieb, HR, Einkauf oder Controlling – in jeder Abteilung eines Unternehmens fallen viele manuelle Prozesse an, welche zeitaufwändig und fehleranfällig sind. Insbesondere in Großkonzernen kann dies dazu führen, dass die sprichwörtlichen administrativen Mühlen deutlich langsamer mahlen als nötig und selbst kritische Entscheidungen lange in ihrer Umsetzung brauchen. Um dies zu verhindern, können mit den digitalen Signaturen und Siegeln von SIGN8 viele Prozesse effizienter gestaltet werden und in vielen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette in einem Unternehmen eingesetzt werden.

Doch was genau ist eine Wertschöpfungskette eigentlich?

Wenn man in der Zeit zurück geht und sich die Definiton nach Porter ansieht, entspricht eine Wertschöpfungskette einem Managementkonzept, das die zusammenhängenden Unternehmensaktivitäten des betrieblichen Güterherstellungsprozesses grafisch darstellt. Heutzutage besteht eine typische Wertschöpfungskette in einem Unternehmen aber aus noch viel mehr Abteilungen, als in dem veralteten Modell. Mit SIGN8 können wesentliche Signatur- und Verwaltungsprozesse deutlich vereinfacht und verbessert werden sowie an die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Bereiche der Wertschöpfungskette angepasst werden. Wo SIGN8 überall eingesetzt werden kann, zeigt der Überblick im Bild nebenan.

Die schnellen und rechtssicheren E-Signaturen und Siegel von SIGN8 sind in fast allen Branchen anwendbar. Dabei kann man zwischen der einfachen, der fortgeschrittenen und der qualifizierten elektronischen Signatur wählen, die sich in ihrer Authentifizierungsmethode und Rechtssicherheit unterscheiden. Welche Signatur für welches Dokument geeignet ist, ist davon abhängig, ob eine gesetzliche oder vertraglich festgelegte Formvorschrift vorliegt.

Einfache Elektronische Signaturen (EES) sind geeignet für Dokumente und Vorträge, bei denen keine gesetzliche Formvorschrift vorliegt. Für EES ist keine Zweifaktor-Authentifizierung notwendig. Daher haben sie von den drei Signaturen vor Gericht auch die geringste Beweiskraft EES sind deshalb besonders für diverse interne Dokumente, wie Datenschutz- oder Geheimhaltungserklärungen, relevant, können aber auch für Auftragsbestätigungen, Paketzustellungen und Rechnungsfreigaben benutzt werden.

Ebenso wie die EES, kann auch die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) nur für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift benutzt werden, wie zum Beispiel wie Kaufverträge, B2B Verträge, Urheberrechtserklärungen, Teilzeitarbeitsverträge. Diese ist jedoch durch die Zweifaktor-Authentifizierung  der unterschreibenden Personen per SMS sicherer und hat damit eine höhere rechtliche Beweiskraft. Dies unterscheidet die FES von der EES.

Als rechtsgültiger Ersatz für eine handschriftliche Signatur gilt von den drei genannten Signaturtypen nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese ist auch für Verträge mit einer gesetzlichen Formvorschrift geeignet. Sobald die Schriftform für einen Vertrag vom Gesetz vorgeschrieben ist, kann nur mit der QES wirklich rechtskräftig unterschrieben werden.  Beispiele für Verträge mit gesetzlicher Formerfordernis sind befristete Arbeitsverträge, Quittungen, Darlehensverträge, Bankkontoeröffnungen oder auch SEPA-Lastschriftenmandate. Für all diese Vertragsarten und Dokumente ist also die QES erforderlich. Auch wenn sich zwei Unternehmen bei einem Vertrag auf die Schriftform geeinigt haben, ist für dessen Unterschrift oder Änderung nur die QES zulässig.

Um als Unternehmen in Europa QES anbieten zu dürfen, ist nach der EU-Verordnung eIDAS eine Zertifizierung als Trust Service Provider (TSP) erforderlich. Diese Art der Zertifizierung wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur durchgeführt. SIGN8 befindet sich derzeit im letzten Schritt dieses Prozesses und wird bald Qualifizierte Elektronische Signaturen rechtssgültig anbieten können. Damit wird SIGN8 einer von nur zwei branchenübergreifenden, in Deutschland zertifizierten E-Signatur-Anbietern sein.

Mit den verschiedenen Signaturarten erfüllt SIGN8 die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedenster Abteilungen entlang der Wertschöpfungskette im Unternehmen. Zusätzliche nützliche Funktionen, wie die Formular- oder Vorlagenfunktion, die Möglichkeit, Fristen zu setzen oder Erinnerungen zu versenden und viele weitere, können Ihren Arbeitsalltag leichter und effizienter gestalten. Zusätzlich bietet SIGN8 eine API an, mit welcher eine Implementierung des Produkts in die meisten bereits bestehenden Systeme möglich ist. Dadurch ist SIGN8 eine flexible technische Lösung und wird stetig immer weiter entwickelt und verbessert, um den Arbeitsalltag der Kunden deutlich zu erleichtern und eine maximale Kundenzufriedenheit zu generieren..

Sie wollen sich selbst überzeugen? Kein Problem! Testen Sie SIGN8 jetzt kostenlos für 14 Tage:  https://sign8.eu/userbased/#kostenlostesten

Falls Sie Fragen zu SIGN8 oder Anregungen für neue Features haben, kontaktieren Sie uns gerne unter info@sign8.eu.